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www.Kellersohn-TV.de gültig ab 01.12.2002
I. Allgemeines
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II. Haftungsausschluss
- Inhalt des Onlineangebotes
Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit,
Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen.
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- Links und Verweise Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht
Hamburg entschieden, daß man durch die Ausbringung eines Links die
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- Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses
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mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen
Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.
III. Erfüllungsort und Gerichtsstand
- Anwendbar ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Die Bestimmungen über den internationalen Handelskauf CISG finden
keine Anwendung.
- Erfüllungsort für beide Vertragsteile ist Hamburg. Soweit gesetzlich
zulässig, ist Hamburg ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich
aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar ergebenden Streitigkeiten.
- Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein
oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen
oder Vereinbarungen nicht berührt.
Hinsichtlich des unwirksamen Teils verpflichten sich die Vertragsparteien
bereits jetzt eine Regelung zu treffen, die dem angestrebten Erfolg unter
Beachtung der gesetzlichen Vorschriften so nahe wie möglich kommt. In
diesem Fall wird die unwirksame Bestimmung durch eine Regelung ersetzt,
die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten
kommt.
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I. Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
- Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Vertragsverhältnisse
mit der Firma Kellersohn-TV Sascha Kellersohn (nachfolgend Kellersohn-TV
genannt) ausschliesslich. Abweichende Geschäftsbedingungen der Kunden
gelten nicht. Mit der Entgegennahme von Lieferungen oder Teillieferungen
erkennen die Kunden die Geltung dieser Geschäftsbedingungen in jedem
Falle an. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftige
Vertragsverhältnisse mit den Kunden. Von diesen Geschäftsbedingungen
abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Für Mietverträge
oder Dienstleistungsverträge gelten ergänzend zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen
die Geschäftsbedingungen für die Gerätevermietung (II) bzw. für die
Personaldienstleistung (III).
2. Vertragsabschluss und Rücktritt
- Angebote von Kellersohn-TV sind freibleibend und unverbindlich.
Der Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung von
Kellersohn-TV oder durch die Lieferung der bestellten Gegenstände/Dienstleistung
ohne vorherige Bestätigung zustande.
- Sollte Kellersohn-TV durch von ihr nicht zu vertretende Umstände
an der Leistung gehindert sein, insbesondere wegen nicht richtiger
oder nicht rechtzeitiger Belieferung durch ihre Lieferanten oder nicht
rechtzeitiger Rückgabe von Mietgeräten durch den Vormieter, ist Kellersohn-TV
zum Rücktritt vom Vertrage berechtigt.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
- Alle Miet-, Kauf- und Dienstleistungspreise sind Nettopreise zuzüglich
der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Kosten für Verpackung,
Porto und Fracht werden gesondert berechnet. Der Rechunsbetrag ist
sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig.
4. Zahlungsverzug
- Verzug tritt mit Zugang nach Fälligkeit ein, jedenfalls aber 30
Tage nach Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung.
- Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, berechnet Kellersohn-TV vorbehaltlich
der Geltendmachung weiterer Rechte Verzugszinsen in Höhe von 5% über
dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank. Seit dem
31.05.2002 tritt laut Gesetz der Verzug automatisch in 30 Tagen nach
Fälligkeit ohne weiteren Schriftverkehr ein. Für jeden Zahlungserinnernden
Schriftverkehr verlangt Kellersohn-TV Aufwandskosten in Höhe von 5
Euro (€)
5. Zurückbehaltung, Aufrechnung uns Abtretung
- Das Zurückbehaltungsrecht wegen Gegenforderungen/Gegenansprüchen
und die Aufrechnung mit Gegenforderungen/Gegenansprüchen ist ausgeschlossen,
es sei denn, diese sind unbestritten und rechtskräftig festgestellt.
- Die Abtretung von Rechten und/oder die Übertragung von Pflichten
aus dem Vertragsverhältnis ohne die ausdrückliche Einwilligung von
Kellersohn-TV ist ausgeschlossen.
- Kellersohn-TV kann Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis
und Rechte an ihren Geräten jederzeit auf Dritte übertragen.
6. Schadensersatz
- Kellersohn-TV haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, bei Vorsatz
und grober Fahrlässigkeit ihres gesetzlichen Vertreters oder ihrer
leitenden Angestellten und bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft.
- Die Haftung ist in den Fällen leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten, bei Verzug und Unmöglichkeit sowie ausserhalb wesentlicher
Vertragspflichten für grobes Verschulden einfacher Erfüllungsgehilfen
auf die Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt.
- Kellersohn-TV haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung
unwesentlicher Vertragspflichten, für vertragsuntypische und nicht
vorhersehbare oder für den Kunden beherrschbare Schäden.
7. Nutzungsrechte und Freihaltung
- Der Kunde sichert Kellersohn-TV zu, dass er über die entsprechenden
Nutzungsrechte zur Vervielfältigung des Werkstückes verfügt und räumt
Kellersohn-TV die zur Vervielfältigung des Werkes erforderlichen Nutzungsrechte
mit Vertragsabschluss ein.
- Der Kunde verpflichtet sich, Kellersohn-TV von sämtlichen aufgrund
unberechtigter Vervielfältigung geltend gemachten Ansprüchen Dritter
freizuhalten und Kellersohn-TV entstandene Schäden zu ersetzen. Hierzu
gehören auch die von Kellersohn-TV aufgewendeten Kosten der Rechtsverfolgung
bzw. -verteidigung sowei Lizenzgebühren der GEMA oder anderer Verwertungsgesellschaften.
Der Kunde ist verpflichtet, Kellersohn-TV bei der Rechtsverfolgung
bzw. -verteidigung zu unterstützen.
8. Änderungen der Geschäftsbedingungen
- Kellersohn-TV ist berechtigt, die Geschäftsbedingungen jederzeit
zu ändern. Die geänderten Geschäftsbedingungen werden mit Zugang bei
dem Mieter/Käufer/Kunden wirksam, es sei denn, dieser widerspricht
unverzüglich schriftlich. In diesem Fall kann Kellersohn-TV die weitere
Belieferung einstellen.
9. Pesonenbezogene Daten
- Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass seine personenbezogenen Daten
bei Kellersohn-TV zu eigenen Zwecken gespeichert wreden (§ 33 Abs.
2 Ziffer 1 Bundesdatenschutzgesetz)
10. Gerichtsstand und Erfüllungsort
- Erfüllungsort für alle Verträge ist der Geschäftssitz von Kellersohn-TV.
Der Gerichtsstand ist Hamburg, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische
Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen ist.
Abweichend hiervon kann Kellersohn-TV auch am Gerichtsstand des Kunden
klagen. Ein etwaiger ausschliesslicher Gerichtsstand ist hiervon nicht
berührt.
II. Ergänzende Bedingungen für die Gerätevermietung
1. Mietzeit, Kaution und Mietzins
- Die Mietzeit wird gesondert vereinbart. Sie beginnt mit der Auslieferung
bzw. Bereitstellung. Des Mietgerätes am Lager zum vereibarten Abholtermin
und endet mit dem Eintreffen bei Kellersohn-TV. Die Abholung und Rückgabe
erfolgt innerhalb der Geschäftszeiten von Kellersohn-TV von Montag
bis Freitag zwischen 9 Uhr und 18 Uhr. Werden die Mietgeräte unvollständig
an Kellersohn-TV zurückgegeben, gilt die Rückgabe bis zu dem Zeitpunkt
nicht erfolgt, an dem das fehlende Teil bzw. die fehlenden Teile nachträglich
bei Kellersohn-TV eingetroffen sind. Mir Beendigung des Mietvertrages
ist das Mietgerät in gutem Zustand -angemessene Abnutzung ausgeschlossen-
zurückzugeben.
- Kellersohn-TV kann vor Übergabe des Mietgerätes eine angemessene
Kaution verlangen, die dem Mieter nach ordnungsgemässer Rückgabe und
Zahlung des Mietzimse erstattet wird.
- Der Mietzins richtet sich nach der Dauer der Mietzeit und wird
nach Tagessätzen berechnet. Hiervon sind auch Samstage, Sonn- und
Feiertage umfasst. Die Minimalmietzeit beträgt einen Tag (24 Stunden).
Wird das Mietgerät vor Ablauf von 24 Stunden zurückgegeben, wird als
Mietzins ein voller Tag berechnet.
- Ist der Mietvertrag wirksam zustandegekommen und tritt der Mieter
innerhalb einer Woche vor Mietbeginn vom Vertrag zurück, ohne dass
dies Kellersohn-TV zu vertreten hat, werden dem Mieter 10% des Mietzinses,
bei Rücktritt innerhalb von 48 Stunden vor Mietbeginn 50% des Mietzinses
und bei Rücktritt innerhalb von 24 Stunden 100% des Mietzinses, jeweils
bezogen auf die vereinbarte Gesamtmietzeit, berechnet.
- Werden am Mietgeräten Eigentümerhinweisschilder, Siegel oder Aufkleber
entfernt oder beschädigt, berechnet Kellersohn-TV dem Mieter hierfür
eine zusätzliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 20,00 Euro zuzüglich
Mehrwertsteuer.
2. Gewährleistung und Schadenersatz
- Etwaige Mängel des Mietgerätes müssen Kellersohn-TV unverzüglich
angezeigt werden. Die Gewährleistung bei Mängeln ist zunächst auf
die Reparatur des Mietgerätes beschränkt. Zur Mängelbehebung notwendige
Reparaturen führt Kellersohn-TV kostenlos in angemessener Zeit durch.
Ausgenommen hiervon sind Schäden am dem Mietgerät, die durch nicht
sachgerechte Behandlung der Mietsache durch den Mieter verursacht
sind (z.B. Bedienungsfehler, Schäden durch Hitze, Kälte, Feuchtigkeit,
Flüssigkeiten etc.). Die Reparatur dieser Schäden wird von Kellersohn-TV
zu der werküblichen Vergütung durchgeführt, ggf. anfallende Fahrt-,
Fracht- oder Kurierkosten werden dem Mieter zum Selbstkostenpreis
weiterberechnet. Sollte Kellersohn-TV sich mit der Reparatur in Verzug
befinden, steht dem Mieter die Ersatzvornahme gemäss § 538 Abs 2 BGB
nicht zu.
- Ist die Reparatur nicht oder nicht in angemessener Zeit möglich,
wird Kellersohn-TV das schadhafte Gerät durch ein anderes geeignetes
Gerät ersetzen, dessen Typ oder Ausführung gleichwertig und das verfügbar
ist.
- Entsteht im Laufe der Mietzeit an dem Mietgerät ein Mangel, der
dessen Tauglichkeit zu dem vertragsgemässen Verbrauch erheblich mindert
oder aufhebt, ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit
gemindert bzw. aufgehoben ist, zur Entrichtung des Mietzinses in voller
Höhe bis zur Rückgabe des Mietgerätes verpflichtet.
- Ist ein in Abs. 3 bezeichneter Mangel bei Übergabe des Mietgerätes
vorhanden (versteckter Mangel) und tritt dieser während der Mietzeit
hervor, steht dem Mieter kein Schadensersatz wegen Nichterfüllung
zu.
3. Pflichten des Mieters
- Der Mieter ist Verpflichtet , sich bei Übernahme des Mietgerätes
vor Inbetriebnahme von der Vollständigkeit, der einwandfreien Funktionsfähigkeit
und dem einwandfreien Zustand des Gerätes zu überzeugen.
- Der Mieter hat das Mietgerät sorgfältig und pfleglich zu behandeln
und ausschliesslich zweckentsprechend zu nutzen. Der Einsatz des Mietgerätes
in Unruhegebieten, insbesondere in Kriegs- und Katastrophengebieten
sowie in radioaktiv verseuchten Gebieten ist ausdrücklich untersagt.
Bei Vermietung von Unterwassergehäusen und Kameras gelten zusätzliche
Nutzungs- und Bedienungsbedingungen, die dem Mieter zusätzlich ausgehändigt
werden.
- Der Mieter hat Eingriffe in das Mietgerät zu unterlassen und darf
diese auch keinem Dritten gestatten. Zu Eingriffen in das Mietgerät
sind nur Mitarbeiter von Kellersohn-TV befugt.
- Der Mieter darf das Mietgerät weder ganz noch teilweise veräussern
oder anderweitig über das Gerät verfügen. Er darf das Gerät nicht
dauernd oder vorübergehend Dritten zum Gebrauch überlassen.
- Es ist Sache des Mieters, die für den Betrieb des Gerätes erforderlichen
Genehmigungen zu beschaffen und die Kosten hierfür zu tragen. Der
Mieter schliesst für die Dauer der Mietzeit eine handelsübliche und
der Höhe nach dem Wert der Gegenstände entsprechende Versicherung
über die Beschädigung und den Verlust der Mietgeräte ab und tritt
seine etaigen Ansprüche gegen die Versicherung oder gegen andere Ersatzpflichtige
an Kellersohn-TV ab. Für im Schadensfall nicht übernommenen Schäden
tritt der Mieter im vollen Umfang ein. (
- Sollten während der Mietzeit Dritte Rechte an dem Mietgerät geltend
machen, z.B. durch Pfändung oder Beschlagnahme, ist der Mieter verpflichtet,
dem Dritten unverzüglich schriftlich über das Eigentumsrecht von Kellersohn-TV
zu informieren und Kellersohn-TV dies unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Alle aus Abs. 6 resultierenden Schäden und Folgeschäden sind im vollen
umfang vom Mieter zu tragen.
- Für den Fall, das das Mietgerät verunreinigt zurückgegeben wird,
berechnet Kellersohn-TV eine einmalige Reinigungspauschale von 30,00
Euro. Sollte die Reinigung die Zuhilfenahme Dritte erfordern gehen
die Kosten zu Lasten des Mieters und werden gesondert berechnet. Bei
Miss achtung der gesonderten Bedien- und Nutzungshinweise für Unterwassergehäuse
und-kameras, haftet der Mieter in vollem Umfang für die entstandenen
Schäden. Diese Schäden sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
4. Haftung
- Der Mieter haftet bis zur Rückgabe für jede Beschädigung oder den
Verlust des Mietgerätes, es sei denn, das er nachweist, das er die
Beschädigung oder den Verlust nicht zu vertreten hat. Jedoch haftet
er stets für Zufall oder höhere Gewalt, soweit diese Haftungsgründe
aus seiner Risikoshäre stammen und vom Versicherungsschutz nach Ziffer
3 Abs. 5 umfasst sind.
- Kellersohn-TV haftet nicht für Schäden, die zurückzuführen sind
auf schadhafte Teile oder fehlerhafte Leistungen des Mietgerätes oder
auf solche, die vom Gerät hin- oder wegführen.
III. Personaldienstleistung
1. Dienstleistungszeit, Dienstleistungsvergütung
- Die Personaldienstleistungszeit wird gesondert vereinbart. Sie
beginnt mit der Abfahrt vom Geschäftssitz von Kellersohn-TV bzw. der
Bereitstellung der Personaldienstleistung beim Kunden zum vereinbarten
Termin und endet mit der Rückkehr am Geschäftssitz von Kellersohn-TV.
- Die Vergütung von Personaldienstleistungen erfolgt nach Tagessätzen.
Ein Tagessatz entspricht einem 10 Stunden Tag. Bei Überstunden werden
nach der 10. Stunde pro angefangene Stunde 10% des Tagessatzes berechnet.
An Sonn- und Feiertagen wird ein Sonderaufschlag von 200,00 Euro pro
Tag Berechnet.
- . Ist eine Personaldienstleisungsbuchung wirksam zustandegekommen
und tritt der Kunde innerhalb einer Woche vor Dienstleistungsbeginn
vom Vertrag zurück, ohne dass dies Kellersohn-TV zu vertreten hat,
werden dem Kunden 50% der Dienstleistungsvergütung, bei Rücktritt
innerhalb von 48 Stunden vor Dienstleistungsbeginn 100% der Dienstleistungsvergütung
jeweils bezogen auf die vereinbarte Gesamtdienstleistung, berechnet.
2. Gewährleistung und Schadensersatz
- Es gelten die unter Punkt 6 Abs. 1-3 der allgemeinen Geschäftsbedingungen
aufgeführten Punkte.
- Bei Ausfall der gebuchten Personaldienstleistung während der Ausübung
ist der Ersatz von Kunden zu übernehmen. Der Kunde hat dabei kein
Recht auf Schadensersatz. Ist der Ausfall durch den Kunden zu verantworten
kann Kellersohn-TV ggf. Schadensersatz geltend machen.
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